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Honorar für Anamnese und Therapie

Honorar für Anamnese und Therapie

 

Die gesetzlichen Kranken- und Ersatzkassen
Behandlungskosten Die gesetzlichen Kranken- und Ersatzkassen übernehmen in der Regel keine Behandlungskosten für naturheilkundliche Therapieverfahren.

Private Krankenversicherungen
die Kostenübernahme bei Privatversicherten ist individuell und hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Im Zweifelsfall fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Beginn der Behandlung nach. Es empfiehlt es sich also vor der Anamnese und Aufnahme einer Therapie die Vertragsklauseln Ihrer privaten Versicherung genau nachzulesen und gegebenenfalls direkten Kontakt mit Ihrer Versicherung aufzunehmen, um eine Kostenübernahme abzuklären.

Gerne bin ich Ihnen dabei mit weiteren Informationen behilflich.

Behandlungskosten steuerlich geltend machen?
Im Falle das Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Therapie nicht übernimmt oder Sie aus anderen Gründen eine Behandlung als Selbstzahler wünschen, tragen die Kosten für die Behandlung. Die Behandlungskosten können gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Hinweise dazu gibt Ihnen Ihr Steuerberater.

Umsatzsteuer
Meine Leistungen als Heilpraktikerin sind nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Barzahlung und Bezahlung per EC
Die berechneten Leistungen können Sie in unserer der Praxis bequem per EC-Cash oder in bar beglichen. Eine Bezahlung mit Kreditkarte ist leider nicht möglich. Ausfallgebühren Absage bis 24 Stunden vor reserviertem Termin: kostenlos Absage am Behandlungstag: 50% des geplanten Tarifs Bei nicht Erscheinen ohne Absage: 100% des geplanten Tarifs